Caestra Consulting

Caestra – Guter Rat muss nicht teuer sein.
Nutzen Sie die Möglichkeiten staatlicher Förderungen
bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Caestra Consulting

Caestra – Guter Rat muss nicht teuer sein.
Nutzen Sie die Möglichkeiten staatlicher Förderungen
bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Wussten Sie, dass Sie bis zu 80% unserer Beratungs- und Umsetzungskosten erstattet bekommen, wenn Sie staatliche Förderung in Anspruch nehmen? 

2.564 Einträge umfasste alleine die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU im August 2023. Hier den Überblick zu behalten, ist ein mühsames Geschäft.

Wir beraten Sie gerne persönlich in einem kostenfreien Erstgespräch über Ihre individuellen Möglichkeiten zur Teilnahme an öffentlichen Förderprogrammen. 

Ihr Vorteil:
Auch die Umsetzung von Handlungsempfehlungen, die wir gemeinsame mit Ihnen erarbeiten, ist in der Regel förderfähig. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Sicherungs-, Transformations- oder Expansionsvorhaben handelt oder welcher Branche Sie angehören. 

Zwei klassische Beispiele niedrigschwelliger Förderung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Werden Sie jetzt aktiv!

Programm

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INQA-Coaching

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

> Link

Zielgruppe

KMU –
Kleine und Mittlere Unternehmen

> rechtlich selbständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig

> Sitz und Arbeitstätte liegen in Deutschland

> mind. 1 sozialversicherungspflichtige*r Beschäftigte*r in Vollzeit im letzten Jahr sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten)

> Jahresumsatz geringer als € 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme geringer als € 43 Mio.

> Unternehmen besteht mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe)

Höhe der Förderung

80% von max. 12 Beratertagen à max. € 1.200,- / Tag netto

Eigenkosten der Beratung max € 2.880,-  netto
Förderung max € 11.520,- netto

Autorisierung

Wir sind autorisierter INQA-Coach

Förderinhalte

Wandel der Arbeitswelt – 6 Gestaltungsfelder

1. Neue Geschäftsmodelle & Innovationsstrategien
Beispiel: Identifizierung von neuen Tätigkeitsfeldern im Kontext der Digitalisierung (z.B. Online-Vertriebskanäle)

2. Produktionsmodell & Arbeitsorganisation
Beispiel: Etablierung eines plattformbasierten Wissensmanagementsystems (Wiki)

3. Personalpolitik, Beschäftigung & Qualifizierung
Beispiel: Entwicklung von Schulungskonzepten für den souveränen Umgang mit der digitalen Ära (z.B. für den Einsatz von Tablets)

4.Sozialbeziehung & Kultur
Beispiel: Einführung einer App, um das „Stimmungsbild“ der Mitarbeitenden einzufangen

5. Führung, berufliche Entwicklung & Karriere
Beispiel: Etablierung neuer Führungskonzepte – Abkehr von inhaber*innenzentrierter, hierarchischer Führungskultur

6. Arbeitsplatz der Zukunft, Arbeitszeit- und Leistungspolitik
Beispiel: Optimierung der Abläufe, Schnittstellen und Kommunikation für mobile Arbeit

Programm

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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

> Link

Zielgruppe

KMU –
Kleine und Mittlere Unternehmen

> rechtlich selbständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig

> Sitz und Arbeitstätte liegen in Deutschland

> mind. 1 sozialversicherungspflichtige*r Beschäftigte*r in Vollzeit im letzten Jahr sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten)

> Jahresumsatz geringer als € 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme geringer als € 43 Mio.

> Unternehmen besteht mindestens 2 Jahre am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe)

Höhe der Förderung

Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) 
Region Lüneburg 
Region Trier 

80% der Beraterkosten, max. € 2800,- netto

 

Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin
Region Leipzig

 50% der Beraterkosten, max. € 1.750,- netto


Darüber hinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden.


Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. 

Autorisierung

Wir sind beim BAFA als registrierter und anerkannter Berater gelistet

Förderinhalte:

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. 

Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten und gelisteten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.

Förderfähige Beratungskosten: 

Honorar des Beratungsunternehmens 
eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens 


Nicht förderfähige Beratungskosten: 

Umsatzsteuer 
Zertifizierungskosten

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